Rechtsprechung
BVerwG, 07.12.1988 - 9 B 420.88 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,11226) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Herleitbarkeit einer politischen Verfolgung aus Bürgerkriegsverhältnissen - Ablehnung eines Beweisantrags als Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 18.08.1988 - A 12 S 204/86
- BVerwG, 07.12.1988 - 9 B 420.88
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 07.06.1988 - 9 B 86.88
Asylverfahren - Politische Verfolgung - Fluchtfolgen - Verfolgungsschutz
Auszug aus BVerwG, 07.12.1988 - 9 B 420.88
Die von der Beschwerde mit der Divergenzrüge geltend gemachte "Abweichung von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Juni 1988 - BVerwG 9 B 86.88 -" (InfAuslR 1988, 253) liegt nicht vor.Ob dies anzunehmen ist, richtet sich - wie in dem von der Beschwerde bezeichneten Beschluß vom 7. Juni 1988 (a.a.O.) ausdrücklich erwähnt ist (BA S. 3) - nach den jeweiligen tatsächlichen Verhältnissen.
- BVerwG, 07.10.1987 - 9 CB 20.87
Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit eines Spruchkörpers - Rüge der …
Auszug aus BVerwG, 07.12.1988 - 9 B 420.88
Der Anspruch auf rechtliches Gehör schützt nicht gegen eine nach Meinung eines Beteiligten sachlich unrichtige Ablehnung eines Beweisantrags durch das Gericht (Beschluß vom 7. Oktober 1987 - BVerwG 9 CB 20.87 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 31 = NJW 1988, 722); etwas anderes ergibt sich insbesondere nicht aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - 2. Kammer - vom 23. August 1988 - 2 BvR 53/88 -. - BVerwG, 04.11.1986 - 9 B 200.86
Asylrelevanz einer rassisch bedingten Verfolgung - Begriffe "Bürgerkrieg" und …
Auszug aus BVerwG, 07.12.1988 - 9 B 420.88
Darin ist - in einem Afghanistan betreffenden Fall - die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wiederholt, daß sich grundsätzlich eine politische Verfolgung auch aus Bürgerkriegsverhältnissen herleiten kann und eine aus politischen Gründen stattfindende Verfolgung nicht deshalb asylrechtlich unbeachtlich ist, weil sie Form und Ausmaß eines Bürgerkriegs annimmt (Urteil vom 3. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 33.85 u.a. - BVerwGE 72, 269; Beschlüsse vom 4. November 1986 - BVerwG 9 B 200.86 - und vom 12. Januar 1987 - BVerwG 9 B 282.86 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 57 und Nr. 60). - BVerwG, 03.12.1985 - 9 C 33.85
Politische Verfolgung
Auszug aus BVerwG, 07.12.1988 - 9 B 420.88
Darin ist - in einem Afghanistan betreffenden Fall - die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wiederholt, daß sich grundsätzlich eine politische Verfolgung auch aus Bürgerkriegsverhältnissen herleiten kann und eine aus politischen Gründen stattfindende Verfolgung nicht deshalb asylrechtlich unbeachtlich ist, weil sie Form und Ausmaß eines Bürgerkriegs annimmt (Urteil vom 3. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 33.85 u.a. - BVerwGE 72, 269; Beschlüsse vom 4. November 1986 - BVerwG 9 B 200.86 - und vom 12. Januar 1987 - BVerwG 9 B 282.86 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 57 und Nr. 60). - BVerwG, 12.01.1987 - 9 B 282.86
Auszug aus BVerwG, 07.12.1988 - 9 B 420.88
Darin ist - in einem Afghanistan betreffenden Fall - die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wiederholt, daß sich grundsätzlich eine politische Verfolgung auch aus Bürgerkriegsverhältnissen herleiten kann und eine aus politischen Gründen stattfindende Verfolgung nicht deshalb asylrechtlich unbeachtlich ist, weil sie Form und Ausmaß eines Bürgerkriegs annimmt (Urteil vom 3. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 33.85 u.a. - BVerwGE 72, 269; Beschlüsse vom 4. November 1986 - BVerwG 9 B 200.86 - und vom 12. Januar 1987 - BVerwG 9 B 282.86 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 57 und Nr. 60).